Zusammenschluss von Unternehmen oder natürlichen Personen, der zum Zwecke der Durchführung eines spezifischen Projekts gegründet wird. Nach den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln sind Gemeinschaftsunternehmen Unternehmen, die von zwei oder mehreren anderen Unternehmen gemeinsam kontrolliert werden. Gemeinschaftsunternehmen umfassen ein breites Spektrum an Handlungen von zusammenschlußähnlichen Vorhaben bis zur Zusammenarbeit für bestimmte Aufgaben wie z. B. Forschung und Entwicklung, Produktion oder Vertrieb.