Bezieht sich auf schwerwiegende Rechtsbrüche der Genfer Konventionen und des Zusatzprotokolls I von 1977, die in einem internationalen, bewaffneten Konflikt mit individueller Verantwortlichkeit begangen wurden, oder sonstige schwerwiegende Verstöße gegen Gesetze und Bestimmungen der Kriegsführung während bewaffneter Konflikte, die von Feinden, eigenen Streitkräften oder von Zivilisten begangen wurden.