Zusammenschlüsse von Personen,mit gemeinsamen Geschäftsinteressen wobwi Zusammenschlüsse die Verbreitung dieses gemeinsamen Interesses bezwecken aber keine gewöhnlichen Geschäftsaktivitäten zu Erwerbszwecken ausüben. Dieser Begriff unterscheidet sich von dem bei GLIN verwendeten Begriff GENOSSENSCHAFTEN. Dies sind Unternehmen oder Organisationen, die zum gegenseitigen Vorteil von Partnern und Mitinhabern gemeinsam besessen und verwaltet werden und die reguläre Geschäftsaktivitäten durchführen.