Rechtlich bindende Übereinkünfte, durch die Pflichten zwischen zwei oder mehr geschäftsfähigen Parteien erstellt und definiert werden. Verträge stellen einen bedeutenden Rechtsbereich dar, da sie das Herzstück der meisten Geschäftsbeziehungen sind. Voraussetzungen variieren in Systemen für Gewohnheitsrecht und für Zivilrecht. Siehe auch enger gefasster Begriff REGIERUNGSVERTRÄGE bei GLIN.