Grundrecht der Arbeitskräfte in Bezug auf die Mobilität in der EU. Der Begriff umfasst ein Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit im Bereich der Beschäftigung, der Entlohnung und der sonstigen Arbeitsbedingungen, dem Zugang zu Wohnraum sowie dem Nachfolgerecht für die Familie des Arbeitnehmers. Nicht zu verwechsen mit der Mobilität der Arbeitnehmer.