Meeresboden und unter Wasser liegender Grund unterseeischer Gebiete jenseits der Landmasse eines Küstenstaates bis zur gesetzlich definierten Entfernung. Unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen besitzt der Küstenstaat Hoheitsrechte über dieses Gebiet bezüglich Erkundung und Nutzung von natürlichen Ressourcen.