Steuer die auf die unentgeltliche Übertragungvon Geldern oder Vermögenswerten von einer lebenden Person zu eine andere erhobene wird, und deren Höhe je nach Rechtssystem verschieden ist. Dieser Begriff unterscheidet sich von dem Begriff STEUERN AUF ERBSCHAFTEN UND BETRIEBSNACHFOLGE, die im Todesfall des Gebers anfallende Geschenke und Erbschaften betrifft.