Bezieht sich auf Personen oder Gruppen von Personen, die zum Fliehen von zuhause gezwungen wurden, aufgrund von Angst vor oder Bedrohung durch Folgendem/s: ein realer bewaffneter Konflikt, Ausbreitung von Gewalt, Verletzungen von Menschenrechten oder Natur- oder von Menschenhand verursachte Katastrophen. Dabei haben besagte Personen keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten.